RS Vwgh 1993/12/2 93/09/0186

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Veröffentlicht am 02.12.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;
StGB §34 Z11;
VStG §19;
VStG §20;

Rechtssatz

Hat es der Beschuldigte unterlassen, den akuten Arbeitskräftebedarf durch die Einschaltung der Arbeitsmarktverwaltung durch Erteilung eines Vermittlungsauftrages (uzw vor dem Tatzeitpunkt) zu decken, wurde die Tat (unerlaubte Beschäftigung von Ausländern) nicht unter Umständen begangen, die einem Schuldausschließungsgrund nahekommen, und war daher der Milderungsgrund des § 34 Z 11 StGB bei der Strafbemessung nicht zu berücksichtigen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090186.X05

Im RIS seit

18.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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