RS Vwgh 1993/12/14 93/07/0089

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Veröffentlicht am 14.12.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
80/04 Wettbewerbsrecht

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §57 Abs1;
AVG §73;
DMG §30;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein subjektiv-öffentliches Recht auf einen bestimmten Zeitpunkt der Bescheiderlassung ist den Verfahrensparteien außerhalb des Regelungsinhaltes des § 73 AVG durch die Bestimmungen des § 57 Abs 1 und des § 39 Abs 2 AVG nicht eingeräumt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070089.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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