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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975 §1 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Unter einem kommerziellen Theaterleiter im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17.11.1975, BGBl 597, ist eine Person zu verstehen, die zur Organisationseinheit "Theater" gehört (also nicht bloß im Rahmen einer größeren, ein Theater lediglich mitumfassenden Organisationseinheit tätig ist) und innerhalb dieser Organisationseinheit "Theater" für den wirtschaftlichen Bereich jene laufende Geschäftsführerbefugnis hat, die nach der Verkehrsauffassung einem kommerziellen Theaterleiter zukommt, und welche die betreffende laufende Geschäftsführung auch tatsächlich ausübt, wobei es nicht schädlich ist, daß diese Person unter der Aufsicht einer weiteren Instanz (zB Aufsichtsrat, Eigentümervertreter, Direktorium, die sich zumindest überwiegend auf die Genehmigung der initiativen Tätigkeit des kommerziellen Theaterleiters beschränken) tätig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140097.X02Im RIS seit
20.11.2000