RS Vwgh 1993/12/14 90/14/0097

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Veröffentlicht am 14.12.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975;
EStG 1972 §17 Abs4;

Rechtssatz

Ob Durchschnittssätze für Werbungskosten zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, ob die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen die Merkmale aufweist, die die Tätigkeit einer in der Verordnung BGBl 1975/597 angeführten Berufsgruppe ausmacht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140097.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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