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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975;Rechtssatz
Ob Durchschnittssätze für Werbungskosten zu berücksichtigen sind, hängt davon ab, ob die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen die Merkmale aufweist, die die Tätigkeit einer in der Verordnung BGBl 1975/597 angeführten Berufsgruppe ausmacht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140097.X01Im RIS seit
20.11.2000