RS Vwgh 1993/12/15 93/01/1244

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/1245

Rechtssatz

Bei Auslegung des Begriffes "Verfolgungssicherheit" ist nicht davon auszugehen, daß der Aufenthalt des Asylwerbers den Behörden des betreffenden Staates bekannt war und von ihnen geduldet und gebilligt worden ist (Hinweis E 27.5.1993, 93/01/0256, E 24.11.1993, 93/01/0357).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993011244.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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