Index
DE-83 Naturschutz Umweltschutz DeutschlandNorm
AWG 1990 §35 Abs2 Z8;Rechtssatz
Die belBeh war nicht berechtigt, die Exportgenehmigung zu versagen, weil sie die umweltgerechte Abfallbehandlung selbständig an den Anforderungen der "TA-Luft" gemessen hat, ohne die Tatsache in Rechnung zu stellen, daß die deutschen Behörden dem Unternehmen nach dem BImSchG eine Frist zur Anpassung seiner Anlage eingeräumt haben. Diese Entscheidung beruht auf einem grundlegenden Fehlverständnis des § 35 Abs 2 Z 8 AWG 1990.
Schlagworte
AKM Bezirksvertreter der -; Befreiung von der USt nach § 4 Abs 1 Z 13 UStG 1959European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120014.X04Im RIS seit
11.07.2001