RS Vwgh 1993/12/15 92/12/0014

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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DE-83 Naturschutz Umweltschutz Deutschland
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §35 Abs2 Z8;
BImSchG-D 1974;
BImSchG-D TA-Luft 1986;

Rechtssatz

Die belBeh war nicht berechtigt, die Exportgenehmigung zu versagen, weil sie die umweltgerechte Abfallbehandlung selbständig an den Anforderungen der "TA-Luft" gemessen hat, ohne die Tatsache in Rechnung zu stellen, daß die deutschen Behörden dem Unternehmen nach dem BImSchG eine Frist zur Anpassung seiner Anlage eingeräumt haben. Diese Entscheidung beruht auf einem grundlegenden Fehlverständnis des § 35 Abs 2 Z 8 AWG 1990.

Schlagworte

AKM Bezirksvertreter der -; Befreiung von der USt nach § 4 Abs 1 Z 13 UStG 1959

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120014.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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