RS Vwgh 1993/12/15 92/03/0276

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §15;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
ZustG §13;
ZustG §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0137 2

Stammrechtssatz

Behauptet jemand, es lägen Zustellmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom G aufgestellte Vermutung zu widerlegen geeignet erscheinen lassen (Hinweis E 10.9.1984, 84/10/0037).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030276.X01

Im RIS seit

16.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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