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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Eine sich aus dem Vorbringen eines Asylwerbers ergebende Annahme der (geringfügigen) zeitlichen Überschneidung von Haft und Demonstrationsteilnahme (hier im Jahre 1982) ist im Gesamtzusammenhang des Vorbringens gesehen für sich alleine zu unbedeutend, als daß daraus zu Recht auf die Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylwerbers geschlossen werden könnte.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010019.X01Im RIS seit
20.11.2000