RS Vwgh 1993/12/15 93/12/0104

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
24/01 Strafgesetzbuch

Norm

DO Wr 1966 §54a Abs1;
StGB §141;
StGB §15;

Rechtssatz

Eine rechtskräftige Strafverfügung (die wie ein rechtskräftiges Strafurteil wirkt) wegen versuchten Ladendiebstahls muß (hier: gerade bei einer Stationsgehilfin in einem Krankenhaus) das Vertrauen der Dienstbehörde erheblich mindern. Der Umstand, daß es sich bei dem Vorfall um das erstmalige Fehlverhalten während des provisorischen Dienstverhältnisses handelte, vermag hier auch angesichts der beiden Vorverurteilungen, darunter einmal wegen schweren Diebstahls, an diesem Ergebnis nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120104.X03

Im RIS seit

21.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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