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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/27 92/01/0948 2Stammrechtssatz
Eine Beeinträchtigung der freien Berufswahl - mag sie auch auf eine politische Gesinnung zurückzuführen sein - genügt nicht, um eine Flüchtlingseigenschaft darzutun, da Voraussetzung hiefür wäre, daß es sich um Eingriffe handelt, die eine solche Intensität erreicht haben, daß damit eine massive Bedrohung der Lebensgrundlage des Asylwerbers verbunden war, sodaß für ihn ein weiterer Verbleib in seinem Heimatland unerträglich geworden ist (Hinweis 17.6.1992, 92/01/0207, 0208).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010875.X02Im RIS seit
20.11.2000