RS Vwgh 1993/12/15 93/01/1177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1993
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §2 Abs2 Z3;
AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Verfolgungssicherheit in einem anderen Staat ist nicht erst dann gegeben, wenn ein anderer Staat bereits Asyl gewährt hat. Es genügt vielmehr, wenn der in Frage stehende Staat der FlKonv beigetreten ist und die Einleitung eines Verfahrens möglich ist, in dem die Flüchtlingseigenschaft iSd Konvention geprüft wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993011177.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten