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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1361Rechtssatz
Macht ein (hier vietnamesischer) Asylwerber geltend, es wäre ihm der Rücktransport in sein Heimatland (von Bulgarien nach Vietnam) nicht ermöglicht worden, ist für ihn - selbst wenn man dieses Vorbringen so verstünde, daß dem Asylwerber der Schutz seines Heimatlandes verweigert worden wäre - nichts zu gewinnen, weil daraus keine Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 abgeleitet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993011360.X04Im RIS seit
03.04.2001