RS Vwgh 1993/12/16 93/01/1360

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1361

Rechtssatz

Macht ein (hier vietnamesischer) Asylwerber geltend, es wäre ihm der Rücktransport in sein Heimatland (von Bulgarien nach Vietnam) nicht ermöglicht worden, ist für ihn - selbst wenn man dieses Vorbringen so verstünde, daß dem Asylwerber der Schutz seines Heimatlandes verweigert worden wäre - nichts zu gewinnen, weil daraus keine Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 abgeleitet werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993011360.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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