RS Vwgh 1993/12/16 92/01/0874

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus der vom Asylwerber als Fluchtgrund ins Treffen geführten Ablehnung der von ihm eingereichten Kündigung seines Arbeitsverhältnisses kann keine individuell gegen ihn gerichtete Verfolgung wegen eines der in § 1 Z 1 AsylG 1991 genannten Verfolgungsgründe abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010874.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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