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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/1057 5Stammrechtssatz
Nur die Vorfälle unmittelbar vor der Ausreise aus dem Heimatland des Asylwerbers sind für die Frage der Asylgewährung von Bedeutung, es sei denn, daß Umstände vorliegen, auf Grund welcher eine bereits damals bestehende wohlbegründete Furcht vor Verfolgung bis zur Abreise andauert (Hinweis E 21.4.1993, 92/01/0966).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993011205.X05Im RIS seit
20.11.2000