Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1308Rechtssatz
Aus einer verkehrspolizeilichen Kontrolle allein (hier in Teheran), der sich des Asylwerber (ein iranischer Staatsangehöriger) unter Zurücklassung seines Fahrzeuges, welches beschlagnahmt worden ist, entzogen hat, kann nicht abgeleitet werden, es habe sich um eine begründete Furcht aus den im § 1 Z 1 AsylG 1991 aufgezählten Gründen, festgenommen zu werden, und aus eben diesen Gründen einer Behandlung unterzogen zu werden, deren Intensität den weiteren Aufenthalt im Heimatland unerträglich mache, gehandelt. Ebensowenig berechtigt die ins Treffen geführte Beschlagnahme des zurückgelassenen Fahrzeuges zu der Annahme, diese sei aus den in § 1 Z 1 AsylG 1991 genannten Gründen erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993011307.X02Im RIS seit
03.04.2001