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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1361Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/26 93/01/0816 3Stammrechtssatz
Die Befürchtungen des Asylwerbers, wegen der Übertretung paßpolizeilicher, fremdenpolizeilicher oder sonstiger den Aufenthalt im Ausland regelnder Vorschriften bestraft zu werden, sind für die Gewährung von Asyl nicht ausreichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993011360.X03Im RIS seit
03.04.2001