RS Vwgh 1993/12/16 93/01/1307

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1308

Rechtssatz

Aus der Fahrzeugkontrolle eines Asylwerbers (iranischer Staatsangehöriger) in Teheran, der aus Furcht vor einer neuerlichen Verhaftung davongelaufen ist, kann auch angesichts seiner geringgradigen politischen Aktivitäten, die nicht politischen Aspekten zuzuordnen sind, kein Zusammenhang mit einer Verfolgung abgeleitet werden, wenn seinen Angaben nicht entnommen werden kann, daß er innerhalb eines zeitlichen Zusammenhanges mit dieser Kontrolle der Behörde bekannt gewordene politische Aktivitäten entwickelt oder daß er sonst Grund zur Annahme gehabt hätte, von der Behörde aus in Gründen des § 1 Z 1 AsylG 1991 gelegenen Motiven gesucht zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993011307.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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