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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1308Rechtssatz
Hat der Asylwerber (ein iranischer Staatsangehöriger) in keiner Weise näher dargetan, worin die ständige Verfolgung durch die Geheimpolizei gelegen gewesen sei und worauf sich seine Furcht vor Anschlägen begründe, können aus seinem Vorbringen keine ausreichenden Indizien für das Vorliegen konkreter, gegen den Asylwerber gerichteter Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993011307.X04Im RIS seit
03.04.2001