RS Vwgh 1993/12/16 93/01/1307

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1993
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1308

Rechtssatz

Hat der Asylwerber (ein iranischer Staatsangehöriger) in keiner Weise näher dargetan, worin die ständige Verfolgung durch die Geheimpolizei gelegen gewesen sei und worauf sich seine Furcht vor Anschlägen begründe, können aus seinem Vorbringen keine ausreichenden Indizien für das Vorliegen konkreter, gegen den Asylwerber gerichteter Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993011307.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten