RS Vwgh 1993/12/16 92/16/0065

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z3 litb;

Beachte

Besprechung in ÖStZ 1996/3, S 44-47;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/25 92/16/0146 2

Stammrechtssatz

Neben der Freiwilligkeit der Leistung ist die objektive Eignung, den Wert von Gesellschaftsrechten zu erhöhen, weitere Voraussetzung des § 2 Z 3 lit b KVG. Der Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung ist nicht erforderlich (Hinweis E 30.9.1982, 82/15/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160065.X04

Im RIS seit

04.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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