Norm
KVG 1934 §2 Z2;Rechtssatz
Das zeitliche Naheverhältnis zwischen dem Abschluß eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages und eines Darlehensvertrages ist ein Indiz dafür, daß die Leistung des Darlehens in engem Zusammenhang mit der Errichtung des Gesellschaftsvertrages vereinbart wurde; es kann aber daraus allein nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß die Leistung ihre Grundlage in einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160065.X01Im RIS seit
04.01.2002