RS Vwgh 1993/12/16 92/16/0065

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z2;

Rechtssatz

Das zeitliche Naheverhältnis zwischen dem Abschluß eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages und eines Darlehensvertrages ist ein Indiz dafür, daß die Leistung des Darlehens in engem Zusammenhang mit der Errichtung des Gesellschaftsvertrages vereinbart wurde; es kann aber daraus allein nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß die Leistung ihre Grundlage in einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160065.X01

Im RIS seit

04.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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