RS Vwgh 1993/12/16 93/01/1205

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/0751 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob der Verlust des Arbeitsplatzes als Verfolgung iSd der Konvention anzusehen ist und somit zur Glaubhaftmachung eines Fluchtgrundes iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 dienen kann, kommt es nicht nur auf einen Zusammenhang des Arbeitsplatzverlustes mit einem der in der Konvention genannten Gründe an, sondern insbesondere auf die Auswirkungen des Arbeitsplatzverlustes auf die Lebensgrundlage des Asylwerbers, denn der Verlust des Arbeisplatzes kann nur dann als Verfolgung im Sinne der Konvention gewertet werden, wenn damit eine massive Bedrohung der Lebensgrundlage verbunden ist (Hinweis E 17.6.1992, 91/01/0207, 0208).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993011205.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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