RS Vwgh 1993/12/17 93/15/0098

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Veröffentlicht am 17.12.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §53 Abs1 lita;
FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §58 Abs1 litf;

Rechtssatz

Ein die Zuständigkeit eines Finanzamtes nach § 58 Abs 1 lit f FinStrG in einem Verfahren betreffend die Verkürzung einer Abgabe für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens bejahender Bescheid setzt konkrete Sachverhaltsfeststellungen voraus, auf deren Grundlage beurteilt werden kann, ob dieses Finanzamt als Lagefinanzamt iSd § 53 Abs 1 lit a BAO in Betracht kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993150098.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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