RS Vwgh 1993/12/17 93/15/0094

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Veröffentlicht am 17.12.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §29 Abs2 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein ständiger Vertreter ist eine Person, die auf Grund eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses für den ausländischen Unternehmer tätig wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993150094.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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