RS Vwgh 1993/12/17 93/15/0204

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Veröffentlicht am 17.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Der in einem Mängelbehebungsschriftsatz enthaltene Antrag, den angefochtenen Bescheid "abzuändern", stellt kein dem Gesetz entsprechendes "bestimmtes Begehren" iSd § 28 Abs 1 Z 6 VwGG einer Bescheidbeschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993150204.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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