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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §29 Abs4 idF 1990/362;Rechtssatz
Daß im Zeitpunkt der Einbringung des Einspruches die Einspruchslegitimation des betroffenen Arztes - im Hinblick auf die erst nach diesem Zeitpunkt erteilte Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke - nicht gegeben war, ändert nichts daran, daß den Behörden - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Entscheidung, auf den sie die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage grundsätzlich abzustellen hatten (Hinweis E 26.4.1993, 91/10/0252) - der Einspruch eines iSd § 29 Abs 4 und 5 ApG betroffenen Arztes vorlag. Der Einspruch war somit als durch die zwischenzeitig erfolgte Erteilung der Bewilligung der Haltung einer ärztlichen Hausapotheke "konvalidiert" anzusehen.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100108.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009