RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0187

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Veröffentlicht am 20.12.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs5;

Rechtssatz

Der Fall des § 5 Abs 5 StVO setzt die Verweigerung der Untersuchung nach erfolgter Vorführung voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020187.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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