RS Vwgh 1993/12/21 91/04/0200

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §356 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/04/0043 1

Stammrechtssatz

Aus dem Hinweis in Abs 4 auf Abs 3 des § 356 GewO 1973 ergibt sich, daß die Parteistellung des Nachbarn im Betriebsbewilligungsverfahren davon abhängt, daß ihm bereits im Verfahren betreffend die Genehmigung der Betriebsanlage iSd § 356 Abs 3 GewO 1973 Parteistellung zukam (Hinweis E 12.12.1989, 86/04/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040200.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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