RS Vwgh 1993/12/21 93/08/0239

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 lita;
ASVG §19a;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Arbeitslosenversicherungspflicht kommt es mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen (vor allem mangels einer Formalversicherungsregelung im AlVG) nicht darauf an, ob der Dienstnehmer im Falle nicht bestehender Arbeitslosenversicherungspflicht in diesem Zeitraum zur Arbeitslosenversicherung gemeldet war, ob für diese Zeiträume Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden und welcher Beitragsgruppe er von der Gebietskrankenkasse zugeordnet wurde.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080239.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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