RS Vwgh 1994/1/18 92/07/0031

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §523;
AVG §56;
FlVfGG §34 Abs3;
FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Hat die Agrarbehörde im Rahmen ihrer konzentrierten Zuständigkeit nach § 102 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 über das Bestehen einer zwischen Parteien des Zusammenlegungsverfahren strittigen Dienstbarkeit zu entscheiden, ist die Zulässigkeit des von der Agrarbehörde im Rahmen der konzentrierten Zuständigkeit zu erlassenden Feststellungsbescheides darüber als der von ihr anzuwendenden Bestimmung des § 523 ABGB abzuleiten (Hinweis MGA 6, 14te Auflage E 52 zu § 228 ZPO; E 24.3.1992, 89/07/0004).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070031.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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