RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0121

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §22;

Rechtssatz

Gibt der Bundesminister für Finanzen keine Erklärung ab, daß er im Sinne des § 22 VwGG an Stelle der Finanzlandesdirektion als belangte Behörde in das Verfahren eintritt, hat er im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht die Rechtsstellung einer belangten Behörde (Hinweis E 15.10.1986, 86/03/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140121.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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