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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2046/75 E 13. Jänner 1976 VwSlg 4926 F/1976 RS 2Stammrechtssatz
Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140124.X04Im RIS seit
20.11.2000