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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42;Rechtssatz
Hat eine Partei die wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung nicht versäumt und hat diese in der Verhandlung auch ein als Einwendungen zu wertendes Vorbringen erstattet, kann sie nicht als übergangene Partei iSd § 107 Abs 2 WRG angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991070099.X05Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012