RS Vwgh 1994/1/18 91/07/0099

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42;
WRG 1959 §107 Abs2;

Rechtssatz

Hat eine Partei die wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung nicht versäumt und hat diese in der Verhandlung auch ein als Einwendungen zu wertendes Vorbringen erstattet, kann sie nicht als übergangene Partei iSd § 107 Abs 2 WRG angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070099.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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