RS Vwgh 1994/1/19 93/03/0304

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z6;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/10 93/13/0162 1

Stammrechtssatz

Ein Beschwerdeantrag ist im Zweifel so auszulegen, daß der Beschwerdeführer nicht um seinen Rechtsschutz gebracht wird (Hinweis VfGH E 17.12.1976, B 77/76, VfSlg 7965/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030304.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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