RS Vfgh 1987/12/12 B1021/87

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Veröffentlicht am 12.12.1987
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Index

44 Zivildienst
44/01 Zivildienst

Norm

ZDG §2 Abs1

Rechtssatz

Keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch einen Verfahrensfehler gravierender Natur; das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit iSd Art14 StGG bezieht sich nur auf religiöse Fragen; keine Bedenken gegen §6 Abs2; keine unrichtige zusammensetzung der ZDOK - keine Entzug des gesetzlichen Richters; System der Glaubhaftmachung von Gewissensgründen verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Prinzip - Verfassungsbestimmung des §2 Abs1 war keine Gesamtänderung der Bundesverfassung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zivildienst

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1987:B1021.1987

Dokumentnummer

JFR_10128788_87B01021_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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