RS Vwgh 1994/1/19 93/12/0092

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

ABGB §90;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

§ 90 ABGB, der eine eheliche Beistandspflicht nur im Rahmen der Zumutbarkeit vorsieht, läßt erkennen, daß die Beistandspflicht ihre Grenze dort findet, wo sich diese Verpflichtung mit der eigenen Stellung des Ehegatten nicht vereinbaren läßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X07

Im RIS seit

04.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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