RS Vwgh 1994/1/19 93/12/0092

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §60;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

Daß die Ausübung einer Nebenbeschäftigung eines Beamten das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche und gesetzestreue Aufgabenerfüllung gefährden könnte, hat die Behörde in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu objektivieren; dies kann durch einen bloßen Hinweis auf die Medienberichterstattung, die schon aufgrund ihrer anderen Zielsetzung nicht den rechtsstaatlichen Verfahrensansprüchen genügen muß, keinesfalls ersetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X12

Im RIS seit

04.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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