RS Vwgh 1994/1/19 93/12/0092

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

Um beurteilen zu können, ob aufgrund der Ausübung einer Nebenbeschäftigung eine der in § 56 Abs 2 BDG 1979 angeführten Beeinträchtigungen des Dienstes folgt oder konkret zu befürchten ist, müssen die den Beamten treffenden Dienstpflichten an seinem Arbeitsplatz als Angehöriger einer Dienststelle bzw in seinem dienstlichen Umfeld dargestellt und muß die Dienstbezogenheit der Ausübung der Nebenbeschäftigung iSd Untersagungstatbestände des § 56 Abs 2 BDG 1979 konkret dargelegt werden.

Schlagworte

Sachverhalt SachverhaltsfeststellungBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120092.X09

Im RIS seit

04.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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