RS Vwgh 1994/1/19 92/16/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200 Abs2;
VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3285/80 B 2. Juli 1981 VwSlg 5609 F/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Durch die Erlassung eines endgültigen Abgabenbescheides gem § 200 Abs 2 in einem Bescheidbeschwerdeverfahrens wird die Klaglosstellung der beschwerdeführenden Partei iSd § 33 Abs 1 VwGG 1965 bewirkt, weil die über die Berufung gegen den vorläufigen Bescheid ergangene, beim VwGH angefochtene Berufungsentscheidung mit Erlassung des endgültigen Bescheides nicht mehr den Rechtsbestand angehört.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160071.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten