RS Vwgh 1994/1/19 93/16/0086

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AVOG 1975;
BAO §200 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Ungewißheit im Sinne des § 200 BAO ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Abgabenbehörde geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen. Welche Organisation innerhalb der Abgabenverwaltung (Bundesabgabenverwaltung) dabei für sich als Abgabenbehörde anzusehen ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und seiner Anlage 1, BGBl 1975/18.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160086.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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