RS Vwgh 1994/1/21 AW 93/10/0049

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Veröffentlicht am 21.01.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;
ForstG 1975 §18;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Rodungsbewilligung - Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung steht nicht der Umstand entgegen, daß es sich bei dem angefochtenen Bescheid um einen Bescheid handelt, mit dem dem Bf die Parteistellung in einem Rodungsverfahren abgesprochen wurde. Auch solche Bescheide sind einer aufschiebenden Wirkung zugänglich (Hinweis Puck, Die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, ZfV 5/1982, S 464).

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1993100049.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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