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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §29 Abs4;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 24.1.1993 93/10/0174Rechtssatz
Das Tatbestandselement der "Neuerrichtung einer öffentlichen Apotheke" gem § 29 Abs 4 ApG liegt vor, wenn eine rechtswirksame Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke vorliegt und die neue öffenliche Apotheke tatsächlich in Betrieb genommen wurde. An diese beiden Tatbestandsmomente, aber nur an diese beiden, knüpft der Gesetzgeber die Zurücknahmeverpflichtung, wenn die ärztliche Hausapotheke am Standort der neuen öffentlichen Apotheke gehalten wird. Insofern hat der Bewilligungsbescheid betreffend die neue öffentliche Apotheke Tatbestandswirkung dahingehend, daß dieser Bescheid seinem Inhalt nach Merkmal eines Tatbestandes ist, an den einer Rechtsfolge (hier: Zurücknahme der Hausapothekenbewilligung) geknüpft ist (Hinweis E 24.9.1990, 90/10/0087).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100173.X04Im RIS seit
11.07.2001