RS Vwgh 1994/1/24 93/10/0192

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Veröffentlicht am 24.01.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/25 93/07/0010 3

Stammrechtssatz

Die Erklärung, ein Verhandlungsergebnis "zur Kenntnis zu nehmen", stellt keine Zustimmung zu den vom Sachverständigen in dieser Verhandlung vorgeschlagenen Maßnahmen dar; keinesfalls schließt eine solche Erklärung die Erhebung eines Rechtsmittels im weiteren Verfahren aus.

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100192.X05

Im RIS seit

28.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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