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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/25 93/07/0010 3Stammrechtssatz
Die Erklärung, ein Verhandlungsergebnis "zur Kenntnis zu nehmen", stellt keine Zustimmung zu den vom Sachverständigen in dieser Verhandlung vorgeschlagenen Maßnahmen dar; keinesfalls schließt eine solche Erklärung die Erhebung eines Rechtsmittels im weiteren Verfahren aus.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100192.X05Im RIS seit
28.01.2002