Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §29 Abs4;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 24.1.1993 93/10/0174Rechtssatz
Eine Verfügung des Inhalts, daß die im Spruch eines Bescheides enthaltene normative Anordnung für einen vor der durch die Zustellung bewirkten Erlassung des Bescheides liegenden Zeitraum wirksam werden soll, ist nur zulässig, wenn hiefür eine gesetzliche Grundlage vorliegt (Hinweis E 18.11.1992, 89/12/0168; hier wurde zu Unrecht die rückwirkende Zurücknahme einer Hausapothekenbewilligung gem § 29 Abs 4 iVm § 29 Abs 5 ApG verfügt).
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100173.X01Im RIS seit
11.07.2001