RS Vwgh 1994/1/25 93/08/0146

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §114;
ASVG §60;
ASVG §67 Abs10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0045 4

Stammrechtssatz

Unabhängig vom Gleichbehandlungsgebot verletzt der Geschäftsführer, der entgegen den Bestimmungen der §§ 60 iVm 114 ASVG die einbehaltenen Beiträge (Dienstnehmeranteil) nicht der Sozialversicherung abführt, seine gesetzlichen Pflichten in Zusammenhang mit der Beitragsentrichtung, weil diesen Bestimmungen ein Gebot der Abfuhr tatsächlich einbehaltener Dienstnehmeranteile zugrundeliegt (Hinweis E 13.3.1990, 89/08/0217).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080146.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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