RS Vwgh 1994/1/26 93/01/1524

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §21 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/01/0285 3

Stammrechtssatz

Die Rechtsausführungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge im "UNHCR-Handbuch" müssen vom VwGH nicht geteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011524.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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