RS Vwgh 1994/1/26 93/01/0034

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1
FlKonv Art1 AbschnA Z2

Rechtssatz

Auch dann, wenn die Verhältnisse im Heimatland des Asylwerbers dergestalt wären, daß davon gesprochen werden müßte, daß eine Gruppenverfolgung der Moslems, denen der Asylwerber angehört, aus Gründen seiner Nationalität (und, davon offenbar nicht zu trennen, auch seiner Religion) erfolgt, wäre eine derartige Befürchtung gerechtfertigt, weil der Asylwerber dadurch der Gefahr ausgesetzt wäre, davon unmittelbar betroffen zu sein (Hinweis E 27.5.1993, 92/01/0982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010034.X03

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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