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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1Rechtssatz
Auch dann, wenn die Verhältnisse im Heimatland des Asylwerbers dergestalt wären, daß davon gesprochen werden müßte, daß eine Gruppenverfolgung der Moslems, denen der Asylwerber angehört, aus Gründen seiner Nationalität (und, davon offenbar nicht zu trennen, auch seiner Religion) erfolgt, wäre eine derartige Befürchtung gerechtfertigt, weil der Asylwerber dadurch der Gefahr ausgesetzt wäre, davon unmittelbar betroffen zu sein (Hinweis E 27.5.1993, 92/01/0982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010034.X03Im RIS seit
18.01.2022Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022