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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der notorischen Lage der Moslems in den umkämpften Gebieten Bosniens ist das Vorbringen des Aslyswerbers - er müsse im Falle seiner Rückkehr in seine "von der serbischen Armee" besetzte Heimat befürchten, getötet zu werden, weil er ein bosnischer Moslem sei - geeignet, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus einem Konventionsgrund darzulegen. Die Annahme einer derartigen Befürchtung setzt nämlich nicht voraus, daß der Asylwerber vor seiner Ausreise eine individuell gegen ihn gerichtete Verfolgungshandlung erlitten hätte oder ihm zumindest eine solche bereits konkret angedroht worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010034.X02Im RIS seit
18.01.2022Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022