RS Vwgh 1994/1/26 93/01/0034

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1
FlKonv Art1 AbschnA Z2

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund der notorischen Lage der Moslems in den umkämpften Gebieten Bosniens ist das Vorbringen des Aslyswerbers - er müsse im Falle seiner Rückkehr in seine "von der serbischen Armee" besetzte Heimat befürchten, getötet zu werden, weil er ein bosnischer Moslem sei - geeignet, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus einem Konventionsgrund darzulegen. Die Annahme einer derartigen Befürchtung setzt nämlich nicht voraus, daß der Asylwerber vor seiner Ausreise eine individuell gegen ihn gerichtete Verfolgungshandlung erlitten hätte oder ihm zumindest eine solche bereits konkret angedroht worden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010034.X02

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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