RS Vwgh 1994/1/26 93/01/0034

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1
FlKonv Art1 AbschnA Z2

Rechtssatz

Kriegerische Auseinandersetzungen im Rahmen der Gruppenverfolgung bosnischer Moslems durch die serbische "Armee", die die GESAMTHEIT der in dem betreffenden Gebiet lebenden Moslems zum Ziel haben, und die nicht bloß in Beeinträchtigungen allgemeiner Natur bestehen, wie sie von allen hingenommen werden müßten, wobei auch keine inländische Fluchtalternative besteht, sind geeignet, begründete Furcht vor Verfolgung darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010034.X04

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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