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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Ist einem Asylwerber die Ausreise aus seinem Heimatland, wie dies seine Absicht war, ermöglicht worden, so ist für seinen Standpunkt daraus, daß die staatlichen Behörden dem Asylwerber nach Aushändigung des für ihn notwendigen Reisedokumentes auf ein rasches Verlassen seines Heimatlandes gedrängt haben, nichts zu gewinnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010370.X01Im RIS seit
20.11.2000