RS Vwgh 1994/1/26 93/01/0370

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Veröffentlicht am 26.01.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ist einem Asylwerber die Ausreise aus seinem Heimatland, wie dies seine Absicht war, ermöglicht worden, so ist für seinen Standpunkt daraus, daß die staatlichen Behörden dem Asylwerber nach Aushändigung des für ihn notwendigen Reisedokumentes auf ein rasches Verlassen seines Heimatlandes gedrängt haben, nichts zu gewinnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010370.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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