RS Vwgh 1994/1/27 93/01/1154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1994
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Macht ein Asylwerber geltend, die gegen ihm erhobenen Beschuldigungen bzw Verdächtigungen seien aus politischen Gründen initiiert worden, so ist ihm entgegenzuhalten, daß angesichts der von ihm geltend gemachten Furcht, von anders Denkenden getötet zu werden, selbst für den Fall des Zutreffens dieser Behauptung daraus nicht geschlossen werden könnte, die von ihm befürchteten Verfolgungshandlungen wären staatlichen Stellen zuzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011154.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten