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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Macht ein Asylwerber geltend, die gegen ihm erhobenen Beschuldigungen bzw Verdächtigungen seien aus politischen Gründen initiiert worden, so ist ihm entgegenzuhalten, daß angesichts der von ihm geltend gemachten Furcht, von anders Denkenden getötet zu werden, selbst für den Fall des Zutreffens dieser Behauptung daraus nicht geschlossen werden könnte, die von ihm befürchteten Verfolgungshandlungen wären staatlichen Stellen zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011154.X03Im RIS seit
20.11.2000